Gesetze und Verordnungen zur Hygiene

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten » Link

Hygieneverordnungen der Bundesländer

Robert Koch-Institut

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Die eingerichtete Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (früher: KRINKO) erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer und weiterer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene.

Weiterhin veröffentlicht das RKI auf deren Homepage regelmäßig das "Epidemiologische Bulletin". Hier gelangen Sie zu den Onlineausgaben.

Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.

Die Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V. (DGKH) sind die Verhütung und Bekämpfung krankenhaus- und praxisassoziierter Erkrankungen mit den Schwerpunkten Infektionsprophylaxe, Gesundheitsförderung und Umweltschutz. Die Arbeitsgruppe "Praxishygiene" hat verschiedene Leitfäden zum Hygienemanagement für den niedergelassenen Bereich herausgegeben. Die beiden letzteren " Hygienische Aspekte in der hausärztlichen Praxis" und "Hygienische Aspekte in der urologischen Praxis" sind unter der Mitwirkung des CoC erstellt worden. 

Verbund für angewandte Hygiene e.V.

Der Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) ist die bevorzugte Instanz, wenn es um die Qualitätssicherung in der prophylaktischen Desinfektion geht. Der VAH zertifiziert Desinfektionsmittel und publiziert diese Produkte mit den wichtigsten Gebrauchsinformationen in seiner VAH-Liste. Sie ist Grundlage für die Auswahl von sicher wirksamen Desinfektionsmitteln.

Weitere Informationen

  • www.gesetze-im-Internet.de - Gesetze und Verordnungen können jeweils in der geltenden Fassung abrufen werden
  • www.buzer.de Einblick in geltende Vorschriften, frühere Fassungen und Textveränderungen durch Gegenüberstellungen und Hervorhebungen