Fortbildung für Medizinische Fachangestellte

"Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis"

 

Rahmenbedingungen

Die Bundesärztekammer regelt in ihrem Curriculum die Rahmenbedingungen zum Nachweis des Kurses zur Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß § 8 Abs. 7 MPBetreibV.

Link zum Curriculum

Eingangs-(Wissens-)Test "Aufbereitung von Medizinprodukten"

Die im Curriculum genannten Grundkenntnisse können nach der erfolgreichen Teilnahme am Eingangstest mit einem Zertifikat (direkt oder als Screenshot ausgedruckt) nachgewiesen werden.

Link: Eingangs-(Wissens-)Test "Aufbereitung von Medizinprodukte"