"Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis"
Rahmenbedingungen
Die Bundesärztekammer regelt in ihrem Curriculum die Rahmenbedingungen zum Nachweis des Kurses zur Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß § 8 Abs. 7 MPBetreibV.
Eingangs-(Wissens-)Test "Aufbereitung von Medizinprodukten"
Die im Curriculum genannten Grundkenntnisse können nach der erfolgreichen Teilnahme am Eingangstest mit einem Zertifikat (direkt oder als Screenshot ausgedruckt) nachgewiesen werden.